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   OVG Bremen, 01.12.1987 - 1 BA 49/87   

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https://dejure.org/1987,2100
OVG Bremen, 01.12.1987 - 1 BA 49/87 (https://dejure.org/1987,2100)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01.12.1987 - 1 BA 49/87 (https://dejure.org/1987,2100)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01. Dezember 1987 - 1 BA 49/87 (https://dejure.org/1987,2100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohngebiet; Kinderspielplatz; Zulässigkeit; Rücksichtnahme; Gebot der Rücksichtnahme

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1301 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 272
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1986 - 11 A 1288/85
    Auszug aus OVG Bremen, 01.12.1987 - 1 BA 49/87
    Gesetzgeber (vgl. hier § 10 BremBauO und Erstes Ortsgesetz über Kinderspielflächen in der Stadtgemeinde Bremen vom 3.4. 1973, BremGBl S. 31, SaBremR 2130-d-14, - OG), Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG Münster, BRS 46 Nr. 46 = BauR 1987, 46; VGH Mannheim, BRS 44 Nr. 33) und Schrifttum (Bielenberg, in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, BauNutzVO § 3, Rdnr. 4, Stand August 1986, Fickert-Fieseler, BauNutzVO, 5. Aufl., § 3 Rdnr. 25, beide m. w. Rechtsprechungsnachw.) gehen davon aus, daß an Kinderspielplätzen ein überragendes öffentliches Interesse besteht.

    Dies gilt jedenfalls für Kinderspielplätze herkömmlicher Art, bei denen im wesentlichen Geräusche auf Grund der natürlichen Lebensäußerung der Kinder durch Spielen und Bewegung entstehen (vgl. zu Spielplätzen anderer Art wie Abenteuerspielplätzen und Bolzplätzen VGH Mannheim, BSR 44 Nr. 33 und OVG Münster, BRS 46 Nr. 46 = BauR 1987, 46; auf die hier insoweit nicht einschlägige "Bolzplatzentscheidung" des OVG Münster beziehen sich die Kl. in ihrer Berufungsbegründung zu Unrecht).

  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74

    Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf "öffentlicher Grünfläche"

    Auszug aus OVG Bremen, 01.12.1987 - 1 BA 49/87
    Eine Rechtsverletzung der Kl. könnte bei einem zu ihren Gunsten unterstellten planungsrechtlichen Ansatz allein aus einem Verstoß gegen § 15 I BauNutzVO (Rücksichtnahmegebot) und bei bauordnungsrechtlicher Betrachtung - wenn überhaupt - aus einem Verstoß gegen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes (vgl. dazu BVerwG, BRS 28 Nr. 138 = DVBl 1974, 777) hergeleitet werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2008 - 8 S 2165/07

    Kinderspielplatz; Wohngebiet; Lärmbelastung

    Ausgehend von dieser Rechtsprechung sind in einem Wohngebiet jeder Art erst recht private Kinderspielplätze, die - wie hier - lediglich zur Benutzung durch die Kinder des jeweiligen Baukomplexes vorgesehen und nach § 9 Abs. 2 Satz 1 LBO vorgeschrieben sind, grundsätzlich zulässig (vgl. das Urteil des Senats vom 27.4.1990 - 8 S 1820/89 - VBlBW 1990, 431; OVG Bremen, Urteil vom 1.12.1987 - 1 BA 49/87 - BRS 47 Nr. 104).
  • VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 569/01

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen baurechtlichen Befreiungsbescheid; Nachbarlicher

    Ausgehend von dieser Rechtsprechung sind im reinen Wohngebiet erst recht private Kinderspielplätze, die lediglich zur Benutzung durch die Kinder der Umgebungsbebauung vorgesehen sind, zulässig (ebenso: OVG Bremen, Urt.v. 01.12.1987 - 1 BA 49/87 -, BRS 47, 104).
  • OVG Saarland, 28.09.2023 - 2 B 99/23

    Baugenehmigung: Spielplatz (aufschiebende Wirkung)

    [Vgl. OVG Bremen, Urteil vom 1.12.1987 - 1 BA 49/87 -, NVwZ 1989, 272, 273] Auch in einem Wohngebiet hat der benachbarte Grundstückseigentümer daher keinen Anspruch auf Versagung einer Baugenehmigung, durch die eine derartige Nutzung verwirklicht werden soll, nur weil - nach Meinung des oder der (Spielplatz-)Nachbarn - die Anlage "geeignet" ist, durch Jugendliche oder Erwachsene missbräuchlich genutzt zu werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1994 - 1 L 52/94

    Abwehranspruch; Kinderspielplatz; Basketballkorb

    Selbst wenn der Kinderspielplatz neben dem Grundstück der Kläger im Zusammenhang mit der Errichtung der eingerichtet worden und Teil des Bebauungsplanes für das Gebiet der ist, so ergibt sich hieraus keine Beschränkung der Zugangsmöglichkeit von Kindern, die in anderen Gebieten wohnen (siehe dazu OVG Bremen, Urt. v. 01.12.1987 - 1 BA 49/87 -, BRS 47 Nr. 170).
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